„Die Musik ist die Sprache der Leidenschaft.“Richard Wagner

Verband

Ursula Myke

1. Vorsitzende

Roswitha Jürgens

Stellvertretende Vorsitzende

Bettina Veit

Schriftführerin

Ingrid Stridde

Schatzmeisterin

Dirk Briese

Beisitzer

Hilke Tiedgen

Beisitzerin

Ingeborg Fischer-Thein

Ehrenvorsitzende

 

 

"Angesichts der wachsenden Toleranz gegenüber rechtspopulistischen Tendenzen in Europa und weltweit und des längst nicht besiegten Antisemitismus distanziert sich der Vorstand des Bremer RWV von Wagners judenfeindlicher Haltung und bekennt sich ausdrücklich zu den Grundwerten unserer Demokratie, der Gleichheit aller Menschen und der Unantastbarkeit ihrer Würde."

Unsere Vereinssatzung

Richard Wagner-Verband,
Ortsverband Bremen e. V.
Brixener Straße 19 – 28215 Bremen – Telefon 0421 – 35 75 88

 


Satzung
des Richard Wagner-Verbandes, Ortsverband Bremen e. V.

 

§ 1 Name und Sitz

Der Verein (Verband) soll den Namen Richard Wagner-Verband, Ortsverband Bremen e. V. führen, sobald er in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bremen eingetragen ist. Bis zur Eintragung wird dieser Name ohne den Zusatz „e. V.“ geführt.
Der Verein hat seinen Sitz in Bremen.


§ 2 Zwecke

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, z. B.

  • das Verständnis für das Werk Richard Wagners zu wecken bzw. zu vertiefen,
  • die auf Anregung Richard Wagners gegründete Richard Wagner-Stipendienstiftung zu unterstützen,
  • sich für die Bayreuther Festspiele einzusetzen,
  • den künstlerischen Nachwuchs zu fördern,
  • das kulturelle Angebot in Bremen zu bereichern.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

  • Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  • Der Verband ist sebstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft

  • Mitglieder des Verbandes können werden
    a) Einzelpersonen
    b) Firmen, Vereine oder Körperschaften.
  • Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärungen und deren Annahme durch den Vorstand erworben.
  • Zum Ehrenmitglied können durch Beschluss des Vorstandes ernannt werden:
    a) Mitglieder, die sich um den Verband in besonderer Weise verdient gemacht haben,
    b) herausragende Persönlichkeiten des kulturellen oder öffentlichen Lebens, die ihre Verbundenheit mit dem Verband dokumentiert haben.

 

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
  2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er wird mit dem Schluss des Geschäftsjahres wirksam.
  3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es
    a) durch sein Verhalten dem Ansehen des Verbandes in erheblichem Masse schadet,
    b) gegen Bestimmungen dieser Satzung oder Beschlüsse der Mitgliederversammlung verstößt, insbesondere die fälligen Beiträge nicht entrichtet.
  4. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 4 Wochen Beschwerde zur nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung eingelegt werden. Bis
    zur Entscheidung bleibt die Mitgliedschaft erhalten.

 

§ 6 Beitrag

  • Die Mitglieder entrichten einen Beitrag. Seine Mindesthöhe wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er wird jeweils zum 1. März fällig.
  • Ehrenmitglieder entrichten keinen Beitrag.

 

§ 7 Organe


Organe des Verbandes sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung

 


§ 8 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus
    a) der/dem 1. Vorsitzenden,
    b) der/dem 2. Vorsitzenden,
    c) der Schriftführerin / dem Schriftführer
    d) der Schatzmeisterin / dem Schatzmeister
    e) bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern, wenn und soweit die Mitgliederversammlung diese wählt.
  2. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Verbandes. Die/der 1. Vorsitzende, die/der 2. Vorsitzende und die Schriftführerin/ der Schriftführer bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jeder von ihnen ist allein berechtigt, den Verband zu vertreten.
  3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
  4. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds wählt die Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied für die Restdauer der Wahlperiode des Vorstandes.

 

§ 9 Die Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich statt.
  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn sie der Vorstand einberuft. Die Einberufung hat auch zu erfolgen, wenn sie von mindestens 5 % der
    Mitglieder beantragt wird.
  3. In der Mitgliederversammlung führt die/der 1. Vorsitzende, bei ihrer/seiner Verhinderung die/der 2. Vorsitzende den Vorsitz.
  4. Der Zeitpunkt und die Tagesordnung der Mitgliederversammlung sind allen Mitgliedern mindestens 14 Tage vorher schriftlich bekanntzugeben.

 

§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung; Stimmrecht

  1. Der Mitgliederversammlung obliegen
    a) Wahl der Vorstandsmitglieder und der Rechnungsprüfer,
    b) Entgegennahme des Jahres- und Rechnungsberichtes des Vorstandes,
    c) Entlastung des Vorstandes,
    d) Festsetzung der Höhe des Beitrages,
    e) Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
    f) Abstimmung über fristgerecht gestellte Anträge,
    g) Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes.

  2. Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ungeachtet der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  3. In der Mitgliederversammlung hat jedes erschienene Mitglied eine Stimme. Eine Stimmübertragung ist nicht zulässig.
  4. Beschlüsse werden, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Alle Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht eine geheime Abstimmung beantragt wurde.
  5. Anträge zur Mitgliederversammlung sind schriftlich und mindestens sieben Tage vorher einzureichen.

 

§ 11 Rechnungsprüfer

  1. Die Rechnungsprüfung wird durch zwei Rechnungsprüfer vorgenommen. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Wahlperiode des Vorstandes gewählt.
  2. Den Rechnungsprüfern obliegt die Überwachung der Kassenführung und die Prüfung der Jahresabrechnung. Sie haben in der ordentlichen Mitgliederversammlung Bericht zu
    erstatten. Ihnen obliegt auch die Antragstellung auf Entlastung des Vorstandes.

 

§ 12 Allgemeines

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Über die Sitzungen des Vorstandes und über die Mitgliederversammlungen sind Niederschriften. Aus ihnen muss der Inhalt der gestellten Anträge und der gefassten Beschlüsse ersichtlich sein. Die Niederschriften müssen vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstandes unterzeichnet sein.
  3. Ein bei Auflösung des Verbandes noch vorhandenes Vermögen ist der Richard Wagner-Stipendienstiftung in Bayreuth zuzuführen, die es unmittelbar und ausschließlich
    für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Dies gilt auch bei Wegfall der
    Gemeinnützigkeit.
  4. Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 25. März 1992 beschlossen.
    Ergänzung § 12, Abs. 3, beschlossen am 10.03.1993 und Ergänzung § 2, erster Satz,
    beschlossen am 18.05.2016.

 

Verbandsgeschichte

Langjährige Vorsitzende Ingeborg Fischer-Thein, Foto: rwv

Ein Ortsverband für Bremen

Im April 1871 rief Richard Wagner seine Anhänger dazu auf, Vereine zur Unterstützung der Finanzierung des Festspielunternehmens Bayreuth zu gründen. Seine Idee war, allen Menschen einen kostenlosen Zugang zu gewähren. In der Stipendienstiftung Bayreuth ist dieser Gedanke heute noch lebendig. Der erste Verein wurde in Mannheim ins Leben gerufen. München, Hamburg, Köln und Bayreuth folgten, auch Gründungen im Ausland (Wien, London, New York). Ein regelrechtes Netz entstand. Aber das Sammeln von Spenden war nicht die einzige und entscheidende Aufgabe, sondern Wagner wollte seine Weltanschauung in alle Welt getragen sehen: Mit dem Wort „Freude“ ruft Beethoven den Menschen zu: „Seid umschlungen Millionen! Diesen Kuss der ganzen Welt!“ Und dieses Wort wird die Sprache des Kunstwerkes der Zukunft sein. Nur die Mitglieder der Vereine verstünden sein Werk, so glaubte er, denn sie allein seien durch seine Schriften ausreichend vorbereitet.

Inzwischen gibt es weltweit 128 Verbände, davon 46 in Deutschland. Zusammengefasst sind diese seit 1991 unter dem Dach des Richard-Wagner-Verbandes International.

Heute sehen die Verbände ihre Aufgabe vor allem darin, sich – durchaus auch kritisch – mit Wagners Werk und Wirken auseinanderzusetzen, gemeinsam kulturelle Ereignisse zu genießen und solche zu veranstalten. Deren Themen sind aber keineswegs auf Wagner beschränkt. Ein ganz wichtiger Aspekt ist darüber hinaus die Förderung des künstlerischen Nachwuchses.

Die Gründung eines ersten Bremer Verbandes erfolgte am 4. Oktober 1936.

1987 Maya Weitzner und Lotte Landwehr v.l., Foto: rwv

Über die Anfangsjahre gibt es kaum Informationen, weil die Unterlagen und Protokolle in den Kriegswirren verschollen sind. Außerdem zwangen die Besatzungsmächte die Verbände zur Auflösung, aber ab 1948 wurde deren Wiederaufbau erlaubt. Bereits Anfang 1949 kam es unter der Leitung von Elizabeth Leist zur Neugründung des Bremer Verbandes als Zweigstelle eines Gesamtverbandes. Elly Helms trat 1961 ihre Nachfolge an und leitete den Verband bis 1977. Anschließend prägte Lieselotte Landwehr „mit dem außergewöhnlichen Charme ihrer Persönlichkeit und unermüdlichem Einsatz das Image des Richard-Wagner-Verbandes Bremen“ (Fischer-Thein). Ingeborg Fischer-Thein führte 20 Jahre lang (1996 – 2016) das Werk Lieselotte Landwehrs mit gleicher Leidenschaft und ebensolchem Erfolg fort. Der heutige Vorstand fühlt sich diesen Vorbildern verpflichtet und dankt beiden von ganzem Herzen.

Seit 1992 ist der Richard-Wagner-Verband, Ortsverband Bremen e.V. ein selbständiger, beim Amtsgericht Bremen eingetragener gemeinnütziger Verein.


Quellen: Ingeborg Fischer-Thein: Der RWV Bremen e.V.- eine Idee im Spiegel der Zeitgeschichte in: Bremer Jahrbuch für Musikkultur, 2. Jahrgang, Bremen 1996 Bermbach, Udo, Mythos Wagner, Berlin 2013

Tristan und Isolde, Historische Aufnahme, Foto: pixabay